Beweissicherung

Gegenstand der Beweissicherung ist die umfassende gutachterliche Erfassung des bau- und funktionstechnischen Ist-Zustandes eines Objektes zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Der Beweissicherung werden die Umstände zugrunde gelegt, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen und angemessenen Erforschung des Sachverhaltes, vor allem bei der örtlichen Besichtigung, ohne werkstoff- bzw. materialzerstörende Untersuchungen erkennbar waren oder sonst bekannt geworden sind.

Beweissicherungsverfahren werden in der Regel vor und nach einer nahe liegenden Baumaßnahme (z. Bsp. Straßenbauarbeiten, Lückenbebauung, Abbruch, Modernisierung oder Unterfangung eines Gebäudes) als vorsorgliche Maßnahme, um durch die Baumaßnahme hervorgerufene Veränderungen festzustellen, im Außen- und Innenbereich durchgeführt. Dies ist insofern wichtig, da bei Veränderungen (Schadensfällen), hervorgerufen durch z. Bsp. Erschütterungen durch benachbarte Baumaßnahmen, hinterher nicht mehr sicher abgegrenzt werden kann, welche Vorschäden bestanden haben. Somit kann durch die Beweissicherung nachgewiesen werden, ob eine berechtigte oder unberechtigte Schadensersatzforderung vorliegt.

Bei der Beweissicherung werden Aufnahmen aller wesentlichen Bauschäden (Risse, mechanische Beschädigungen, Verunreinigungen, Abplatzungen usw.) durchgeführt. Optional kann auch eine Kostenschätzung für die Behebung der durch die Baumaßnahme entstandenen Schäden durchgeführt werden. Weiterhin können mittels Beweissicherung z. Bsp. auch Bautenzwischenstände dokumentiert werden.